25.01.2017
Blutspenden bald nur noch mit amtlichem Lichtbildausweis
Aufgrund einer Auflage der Aufsichtsbehörde müssen zukünftig alle Spender zusätzlich zum Blutspendeausweis einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
Durch Änderungen in den „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen“ der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts, welche für die Blutspende verbindlich sind, können Spender zukünftig nur noch zur Blutspende zugelassen werden, die einen amtlichen Lichtbildausweis bei der Anmeldung mitführen.
Die tatsächliche Anwendung dieser Regelung findet erst ab dem Datum der Veröffentlichung der neuen Richtlinie statt, die Umstellung wird jedoch ab 2017 erfolgen.
Quelle: DRK-Blutspendedienst West: Blutspendetelegramm November 2016
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