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28.05.2015
Presseinformation vom Geologischen Dienst NRW
Schnelle Meldung bei starken Erdbeben: Das Erdbebenalarmsystem (E AS NRW) geht in Betrieb
Schnelle Meldung bei starken Erdbeben:
Das Erdbebenalarmsystem (EAS NRW) geht in Betrieb.

Nach einem Erdbeben werden schnell belastbare Informationen benötigt. Ereigniszeit, Lage des
Epizentrums, Stärke und mögliches Ausmaß von Schäden sind die Angaben, die das Lagezentrum der NRW-Landesregierung und die Landesleitstelle der Polizei benötigen, um geeignete Hilfsmaßnahmen einzuleiten und die Bürgerinnen und Bürger zu informieren.
In Deutschland gehört das Rheinland zu den Regionen mit der höchsten Erdbebengefährdung.

Schadenbeben sind dort nicht ungewöhnlich und können weitreichende Folgen haben. So wurden am 13. April 1992 beim Erdbeben von Roermond allein in NRW 30 Menschen verletzt und es kam zu Sachschäden in Höhe von 40 Mio. Euro. Ähnlich starke Beben sind in NRW auch in Zukunft zu erwarten.
Der Landeserdbebendienst beim Geologischen Dienst NRW nimmt nun das neue, automatische Erdbebenalarmsystem (EAS NRW) in Betrieb. Es wurde im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft,
Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (MWEIMH) des Landes NRW entwickelt.

Das EAS NRW nutzt die seismischen Registrierungen der Messstationen des Landeserdbebendienstes. Die Daten werden im 10-Sekunden-Takt an Auswerterechner in Krefeld und Düsseldorf übertragen und mit einer neu entwickelten Software analysiert.
Das System ist speziell auf die Gegebenheiten und Erfordernisse von NRW zugeschnitten. Bei einem lokalen Erdbeben mit einer Magnitude von mindestens 3 auf der Richter-Skala wird das Meldeverfahren des EAS NRW aktiviert. Die zuständigen Landesbehörden werden automatisch innerhalb weniger Minuten nach dem Beben mit allen relevanten Informationen per E-Mail versorgt. Zeitgleich wird die Meldung auch auf der neu gestalteten Internetseite des Geologischen Dienstes NRW (www.gd.nrw.de) an vorderster Stelle veröffentlicht. Im Probebetrieb konnte die Zuverlässigkeit des Erdbebenalarmsystems NRW bereits er folgreich bewiesen werden.

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